Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

65 % Anteil erneuerbarer Energien bei Errichtung einer neuen Heizungsanlage – Kundeninformation

Am 27.2.2023 wurde ein vorläufiger Entwurf zur Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) öffentlich bekannt. Bei diesem handelt es sich um einen vorläufigen Entwurf, der zwischen den einzelnen zu beteiligenden Ministerien in Berlin weder abgestimmt noch verabschiedet ist. Insofern ist es an dieser Stelle zurzeit noch nicht möglich, definitive Aussagen zu treffen. Fest steht bisher nur, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag von Ende 2021 das Ziel formuliert hat, dass neue Heizungen mit einem Anteil von 65 % erneuerbarer Energie, ab einem zu benennenden Datum, versehen sein sollen. Wie dieser Anteil an erneuerbaren Energien zustande kommen soll, ist bisher nicht verbindlich geklärt. Ebenfalls ist der Zeitpunkt – der 01.01.2024 – noch nicht fest bestimmt.

Besitzer einer Heizungsanlage, die bereits 20 Jahre oder älter ist, sollten sich darüber Gedanken machen, diese Heizungsanlage möglichst bald, d. h. vor dem 01.01.2024, gegen eine neue Heizung mit gleichem Energieträger (beispielsweise Gas oder Öl) auszutauschen. Leider ist im Moment nicht abzusehen, ob die Regierung plant, sollte es beim Datum 1.1.2024 bleiben, Übergangsfristen für diejenigen Heizungstausche vorzusehen. Derzeit behindern vor allem Materialknappheiten bei neuen Heizungsanlagen den Einbau.

Wir wissen, dass die Situation für Sie als Kundinnen und Kunden des installierenden Heizungsbauhandwerks äußerst unbefriedigend ist. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass die bayerischen SHK-/OL-Innungsfachbetriebe von dem vorliegenden Entwurf genauso überrascht waren, wie Sie selber.

Wir bitten Sie, im Namen der uns angeschlossenen Innungsfachbetriebe, um ein paar Wochen Geduld, bis der hoffentlich dann vorliegende endgültige Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorliegt. Unter den jetzigen unsicheren Rahmenbedingungen, Entscheidungen zu treffen, ist nahezu unmöglich. Sicher ist nur, dass die Bundesregierung mit ihrem unüberlegten Handeln eine Situation herbeigeführt hat, die für Sie als Kundinnen und Kunden und das installierenden Handwerk absolut frustrierend und unzumutbar ist.

Quelle: SHK Innung

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